Baukindergeld

Frist für Baukindergeld wird verlängert!
Bisher galt für die Förderung mit Baukindergeld: Ihre Baugenehmigung, der frühestmögliche Baubeginn oder der Kaufvertrag musste spätestens am 31.12.2020 datiert sein.
Neu: Der Zeitraum für die Erteilung der Baugenehmigung, den frühestmöglichen Baubeginn und den Abschluss des Kaufvertrages wird bis zum 31.03.2021 verlängert.
Der erstmalige Erwerb von selbstgenutzten Wohneigentum für Familie mit Kindern wird staatlich gefördert.
Für jedes Kind erhalten Sie eine Förderung in Höhe von 1.200 €, im jährlichen Auszahlungsturnus.
Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
- erstmaliger Kauf oder Bau des eigenen Wohneigentums
- Alleinerziehende oder Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahre nebst Kindergeldberechtigung
- Pro Kind gibt es zehn Jahre lang 1.200 Euro im Jahr
- insgesamt 12.000 Euro
- das Wohneigentum muss 10 Jahre ununterbrochen selbst für Wohnzwecke genutzt werden
Was müssen Sie weiterhin beachten?
- Ihr zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen darf 90.000 Euro (bei einem Kind) nicht übersteigen
- bei jedem weiterem Kinde steigt die Einkommensgrenze um 15.000 Euro
- berechnet wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang. Dazu zählt das Einkommen des Antragstellers, Ehe- oder Lebenspartners oder des Partners aus eheähnlicher Gemeinschaft
Bekommen Sie die Förderung wenn Sie bereits Wohneigentum erworben haben?
- Baukindergeld kann rückwirkend für Immobilienkäufe seit dem 1. Januar 2018 beantragt werden
- haben Sie Ihre Immobilie im Zeitraum 01.01.2018 – 17.09.2018 erworben, haben Sie Zeit bis zum Jahresende den Antrag zu stellen – die Meldebestätigung ist hierbei vorzulegen
- für Immobilienkäufe ab dem 18.09.2018 ist der Antrag spätestens 3 Monate nach Einzug zu stellen
Wie und wo müssen Sie den Antrag stellen?
- die Beantragung des Baukindergeldes erfolgt online über das KfW-Zuschussportal
- das entsprechende KfW Programm „KfW 424“
Gibt es eine zeitliche Befristung für das Baukindergeld?
- JA! Das Baukindergeld ist befristet bis Ende 2023!
Anträge können gestellt werden, wenn zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020 der notarielle Kaufvertrag abgeschlossen ist oder die Baugenehmigung vorliegt. ACHTUNG DER 31.12.2020 WURDE AUF DEN 31.03.2021 VERLÄNGERT!