Verkaufsprozess

Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen? Die Gründe können vielfältig sein.

. Wohnortwechsel

. Altersgründe

. Veränderung der finanziellen Lage

. Ihr Mieter hat gekündigt

. und mehr…

. Trennung

. Kinder sind ausgezogen und das Haus wird zu groß

. Krankheit

. Erbschaft einer Immobilie

. Ablauf der Spekulationsfrist

An dieser Stelle erfahren Sie, welche Schritte Sie beachten müssen.


Zur Vorbereitung des Verkaufs benötigen Sie eine Vielzahl an Unterlagen und Abklärungen.


. Grundbuchauszug – nicht älter als 3 Monate
. amtlicher Lageplan – nicht älter als 3 Monate
. Energieausweis – nicht älter als 10 Jahre
. Grundrisse
. Baubeschreibung
. Baugenehmigungen
. bestehen Baulasten oder Wohnrechte
. können eingetragene Rechte beim Verkauf zur Löschung gelangen


Wenn es sich um eine Eigentumswohnung handelt kommen weitere Unterlagen hinzu.


. Teilungserklärung Abgeschlossenheitsbescheinigung
. Gemeinschaftsordnung
. Mietvertrag
. aktuell gültiger Wirtschaftsplan
. die letzten Protokolle der Eigentümerversammlungen


Im nächsten Schritt muss der Angebotspreis für Ihre Immobilie ermittelt werden.


. Jedes Objekt ist individuell!
. Niemand möchte unter Wert verkaufen. Deshalb ist der richtige Angebotspreis eines der wichtigsten Themen vor dem Immobilienverkauf.
. Welche wertsteigernden und wertmindernden Gegebenheiten müssen berücksichtigt werden?
. Wie stark ist die Nachfrage?
. Ist es sinnvoll den Wert höher anzusetzen um Verhandlungsspielräume einzuplanen oder niedriger und auf ein Bieterverfahren zu vertrauen?
. Egal welche Strategie für Sie die Richtige ist. Wichtig ist den tatsächlichen Wert Ihrer Immobilie zu kennen.
. Die Dr. Sieber und Partner Immobilien GmbH hilft Ihnen hier schnell weiter. Wir finden für Sie heraus, welchen Wert Ihr Objekt hat.
. Nutzen Sie dafür unsere kostenfreie Bewertung.


Wie findet sich ein Käufer?


. Im Zuge der Vorbereitung haben wir ein aussagekräftiges Exposé erstellt.

. In diesem sind die Vorzüge und Möglichkeiten Ihres Hauses professionell hervorgehoben.
. Selbstverständlich haben wir zu diesem Zeitpunkt bereits ansprechende Werbefotos, Grundrisse und ggf. auch einen virtuellen Rundgang von Ihrem Objekt erstellt und sämtliche Unterlagen vorliegen.
. Die Bewerbung auf den großen Vermittlungsportalen, Tageszeitung und über die Kundenkarteien kann starten (bei Interesse auch ganz diskret).



Besichtigung vorbereiten…


. Die Erwartungen an Ihr Haus und die Finanzierbarkeit wurden mit dem Interessenten besprochen, um echte Kaufinteressenten zu filtern. 
. Alle relevanten Unterlagen liegen dem Interessenten vor und werden von uns nochmal als Handexposé mitgebracht. 

. Als Eigentümer können Sie vor einer Besichtigung den positiven Eindruck Ihres Hauses noch verstärken.
. Das Sprichwort: „WENIGER IST MEHR…“,  sollten Sie sich zu Herzen nehmen. 
. Räumen Sie herumliegende Gegenstände weg.
. Sind die Betten gemacht, Bad und Küche gewischt und sichtbare Flächen entstaubt?
. Ein Strauß Blumen auf dem Tisch wirkt freundlicher als ein „nackiger“ Tisch.
. Ein frisch gemähter Rasen lässt Ihr Grundstück ebenfalls schöner dastehen.
. In der kalten Jahreszeit vermittelt Kaminfeuer einen positiven Eindruck. 

Kurz um… schaffen Sie eine Wohlfühlatmosphäre und gehen vor Besichtigung einmal mit den Augen des Interessenten durch Ihr Haus.


Käufer gefunden! Was nun? 


. Es besteht Einigkeit zum Kaufpreis und zum Zeitpunkt des Besitzübergangs.

. Der Käufer muss nun seine Finanzierung ganz speziell auf Ihr Objekt aufbauen. In der Regel werden dafür ca. 14 Tage benötigt.
. Ein Makler unterstützt den Käufer und die Bank hierbei indem er kurzfristig die notwendigen Objektunterlagen bereitstellt, Fragen beantwortet und Termine mit Bankgutachtern vereinbart.

. Parallel dazu werden mit dem Notariat die Besonderheiten Ihres Verkaufes abgestimmt.
. Der Kaufvertragsentwurf wird erstellt.
. Dieser muss geprüft und evtl. nötige Änderungs- und Ergänzungswünsche zwischen den Parteien vermittelt werden.
. Zum Notartermin wird der Käufer bestenfalls gleich seine Grundschuld bestellten.
. Wenn Ihr Kaufvertrag unterschrieben ist, heißt es abwarten bis die Fälligkeitsvoraussetzungen zur Zahlung des Kaufpreises eingetreten sind. Nachdem der Notar den Kaufpreis fällig stellen konnte, können Sie innerhalb der nächsten 14 Tage den Eingang des Kaufpreises überwachen und nach Zahlungseingang dem Notariat anzuzeigen.


Wie geht der Besitz über? 


. Der Zeitpunkt des Übergangs von Besitz, Nutzen und Lasten ist im Kaufvertrag fest vereinbart.
. In der Regel findet der Besitzübergang kurz nach Kaufpreiszahlung statt. . Ab diesem Tag stehen dem Käufer die Nutzen zu, er hat jedoch auch die Lasten des Objektes zu tragen.
. Zum Besitzübergang lesen wir gemeinsam die Zählerstände ab, wichtige Unterlagen im Original sowie die Schlüssel werden übergeben.
. Eine Einweisung der „Alteigentümer“ an die „Neueigentümer“ in einige Besonderheiten im Haus ist wünschenswert.   
                                               


Wer mit den Dingen nicht alltäglich zu tun hat kann schnell den Überblick verlieren. Lassen Sie deshalb Ihren Verkauf nur durch einen Fachmann durchführen.


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