Maklerprovision

Hier haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zur neuen Maklerprovisionsregelung zusammengefasst.

Bisher war die Höhe und Aufteilung der Maklerprovision von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Ab dem 23.12.2020 ist die Aufteilung der Maklerprovision bundesweit einheitlich geregelt.

Durch die Neuregelungen bestehen bundesweit 3 einheitliche Modelle um einen Makler zu engagieren:

Modell 1  = Doppelmakler mit paritätischer Teilung der Provision  

  • Der Makler schließt jeweils mit dem Verkäufer und dem Käufer einen Maklervertrag ab.
  • Verkäufer und Käufer teilen sich die Provision und bezahlen beide den gleichen Betrag.
  • Eine Erhöhung der Grunderwerbssteuer tritt nicht ein.

Modell 2 = Der Käufer übernimmt einen Anteil der Provision

  • Der Makler schließt nur mit dem Verkäufer einen Maklervertrag ab und einigt sich auf eine feste Provisionshöhe.
  • Der Käufer kann bis max. 50 % der vereinbarten Provisionshöhe übernehmen.
  • Zahlung der Käuferprovision nach Zahlung der Verkäuferprovision
  • Beachte: Bei dieser Variante zahlt der Käufer auf den übernommenen Provisionsanteil Grunderwerbssteuer.

Modell 3 = Verkäufer übernimmt die Provision zu 100 %

  • Verkäufer und Makler schließen einen Maklervertrag ab.
  • Verkäufer übernimmt die Provision zu 100 %.
  • Der Makler nimmt nur die Interessen des Verkäufers war.

Welche Beschränkungen sind zu beachten?

Unter diese neuen Regelungen fallen einerseits sämtliche Verkäufe von Einfamilienhäusern und Wohnungen (Selbstnutzung). Andererseits muss der Käufer der Immobilie ein Verbraucher sein. Handelt der Erwerber allerdings im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit, kann die Verteilung der Maklerkosten auch weiter anderweitig vereinbart werden.

unser Fazit = Maklerprovision für Verbraucher FAIR teilen

Wir freuen uns über die neue und faire Regelung, da ein Makler ohnehin beide Seiten umfangreich berät und für beide Seiten vor, während und nach dem Kaufprozess Ansprechpartner ist.

Back to Top